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Kategorie: General
Zum Arztbesuch immer die Versicherungskarte mitnehmen,
denn:
Keine Behandlung ohne Versichertenkarte
Ein Arzt kann die Behandlung ablehnen, wenn keine Krankenversicherten-
karte vorliegt. Ein solcher Fall wurde kürzlich vor dem Berufsgericht für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt verhandelt. Zwar ist ein Versicherter gemäß § 15 Abs. 5 SGB V berechtigt, in dringenden Fällen die Krankenversicherungskarte nachzureichen. Liegt jedoch kein dringender Fall vor, kann eine Behandlung ohne Vorlage einer gültigen Versicherten-
karte auch abgelehnt werden.
Ähnlich ist die Situation auch, wenn die sogenannte Praxisgebühr noch nicht bezahlt ist.