Diabetes und Führerschein

Übernommen von diabetes-world.net

  Dienstag, 24. April 2007

Diabetes und Führerschein

Menschen mit Diabetes sollten beachten, dass ihre Erkrankung zu Einschränkungen ihrer Verkehrstüchtigkeit führen kann. Denn sowohl Hyper- als auch Hypoglykämien während des Autofahrens stellen eine potenzielle Gefahr für den Patienten und seine Umwelt dar. Verordnungen regeln unter welchen Bedingungen Menschen mit Diabetes ein Fahrzeug führen dürfen.

Das eventuelle Vorliegen und die Gefahr von Stoffwechselentgleisungen stehen im Mittelpunkt entsprechender Regelungen, die in den Anlagen 4, 5 und 6 zu § 11 der Fahrerlaubnisverordnung und in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung enthalten sind.

Auszug aus den Leitsätzen der Begutachtungsleitlinien (Abschnitt 3.5 Zuckerkrankheit)

  • „Wer als Diabetiker zu schweren Stoffwechselentgleisungen mit Hypoglykämien und entsprechendem Kontrollverlust, Verhaltensstörungen oder Bewusstseinsbeeinträchtigungen oder Hyperglykämien mit ausgeprägten Symptomen [...] neigt, ist nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen¹ gerecht zu werden.“
  • „Wer nach einer Stoffwechseldekompensation erstmals oder wer überhaupt neu eingestellt wird, ist so lange nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht zu werden, bis die Einstellphase durch Erreichen einer ausgeglichenen Stoffwechsellage [...] abgeschlossen ist. (Der mitgeführte Nachweis regelmäßiger Stoffwechselselbstkontrollen wird für Konfliktfälle empfohlen.)“
  • „Bei ausgeglichener Stoffwechsellage sind im Umgang mit der Erkrankung informierte Diabetiker, die mit Diät, oralen Antidiabetika oder mit Insulin behandelt werden, in der Lage, Kraftfahrzeuge der Gruppe 1 sicher zu führen.“
  • „Wer als Diabetiker mit Insulin behandelt wird, ist in der Regel nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2 gerecht zu werden. Ausnahmen setzen außergewöhnliche Umstände voraus.“
Noch ein Hinweis: Die heutigen Antragsformulare auf Erteilung/Verlängerung einer Fahrerlaubnis enthalten Fragen nach dem Vorliegen geistiger/körperlicher Erkrankungen. Die Ministerien für Umwelt und Verkehr haben sich nun darauf verständigt, dass dieser Abschnitt künftig entfallen wird, weil er rechtlich umstritten war und in der Praxis nur selten umgesetzt wurde.

¹ Gemeint sind die Kraftfahrzeug-Gruppen 1 und 2:
   Gruppe 1 = Führerscheinklassen: A, A1, B, BE, M, L, T
   Gruppe 2 = Führerscheinklassen: C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und Fahrerlaubnis zur    Fahrgastbeförderung


Diabetes und Führerschein – Ihr Recht im Klartext

Darf ich den Diabetes verschweigen, wenn ich einen Führerschein beantrage? Bei der Beantragung eines PKW- oder Motorrad-Führerscheins (Klassen A und B) müssen Sie keine Auskunft zu Ihrem Gesundheitszustand geben, ebensowenig beim Umtausch Ihres alten Führerscheins in den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat.
Bei der Beantragung eines LKW-, Bus- oder Taxiführerscheins muss der Diabetes jedoch unbedingt angegeben werden – wer dies unterlässt, macht sich sogar strafbar.

Wann ist ein ärztliches Gutachten erforderlich?
Wer einen LKW oder Bus fahren will, muss ein ausführliches ärztliches Gutachten vorlegen und darf nur unter „außergewöhnlichen Umständen“ in Ausnahmefällen fahren!

Ein medizinisches Gutachten wird außerdem stets dann verlangt, wenn die Verkehrsbehörde von Ihrem Diabetes erfährt, beispielsweise, wenn Sie Unterzuckerung als Grund für zu schnelles Fahren oder für einen von Ihnen verursachten Unfall angeben.
Die Kosten (ca. 300 – 400 €) für das Gutachten müssen Sie selbst tragen.

Das Gutachten sollte idealerweise von einem Diabetologen mit verkehrsmedizinischer Zusatzqualifikation durchgeführt werden. In jedem Fall sollte der Gutachter nicht Ihr behandelnder Arzt sein.
Der Arzt verschafft sich mit Hilfe Ihres Blutzuckertagebuchs und Ihrem HbA1c-Wert einen Überblick über Ihre Einstellung. Eine körperliche Untersuchung gehört ebenfalls dazu.

Bei unstabiler Stoffwechsellage kann nach einem Jahr ein Folgegutachten verlangt werden.

Spezielle Regeln gelten auch hier für die Führerscheinklassen C und D.

Quelle: DiabetesPro.de

Viele Stellen bieten weiterführende Informationen an Über Details können Sie sich in Ihren Fahrschulen, bei den Führerscheinstellen der Landratsämter bzw. Bürgermeisterämter oder bei Ihren DDB-Landesverbänden (Deutscher Diabetiker Bund e.V. www.diabetikerbund.de) informieren. Auch auf regionalen Diabetikertagen ist „Diabetes und Führerschein“ regelmäßig ein Vortragsthema. Auf ärztlicher Seite befassen sich die Ärztekammern mit verkehrsmedizinischen Weiterbildungsthemen; auch der Ausschuss Soziales der DDG (Deutsche Diabetes-Gesellschaft www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de) bemüht sich um verkehrsmedizinische Inhalte bei Diabetikerschulungen.