Hyperbare Sauerstofftherapie bei diabetischem Fußsyndrom im Krankenhaus künftig nur noch unter besti

Hyperbare Sauerstofftherapie bei diabetischem Fußsyndrom im Krankenhaus künftig nur noch unter bestimmten Umständen Kassenleistung

Siegburg/Berlin, 14. März 2008 – Für die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms (DFS) ist die hyperbare Sauerstofftherapie (HBO) im Krankenhaus künftig nur unter ganz bestimmten Umständen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungsfähig. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Siegburg beschlossen.

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http://www.g-ba.de/informationen/aktuell/pressemitteilungen/231/

Quelle: Pressemitteiluing G-BA