Stellungnahme zum Therapiehinweis nach Nr. 14 AMR zu „Ezetimib“

Stellungnahme zum Therapiehinweis nach Nr. 14 AMR zu „Ezetimib“

mit Frist des Stellungnahmerechts nach §92 Abs. 3a SGB V bis zum 15. April 2009.

In dem Therapiehinweis werden die zugelassenen Anwendungsgebiete bis auf die

Sitosterolämie, welche der Kombination an Stelle der Monotherapie zugeordnet ist, korrekt

dargelegt, insbesondere die Anwendung bei „primärer (heterozygoter familiärer und nicht

familiärer) Hypercholesterinämie oder gemischter Hyperlipidämie, bei denen die Therapie mit

einem Statin allein nicht ausreicht“. Hingegen wird bei der Empfehlung zur wirtschaftlichen

Verordnungsweise diese o.a. zugelassene Anwendung reduziert auf die Patienten,

weiter: http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/redaktion/news/Zielwert_fuer_GBA_2009.pdf

Quelle: DDG, 14.09.2009