KV Hessen weiterhin gegen Einführung der eCard –
- Details
- Kategorie: Gesundheitspolitik
Pressemitteilung der KV Hessen vom 12.02.2008
Vertreterversammlung der KV Hessen weiterhin gegen Einführung der eCard – Sicherheit und Kosten im Blick behalten!
Frankfurt, den 12. Februar 2008 - Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen hat sich auf ihrer Sitzung am 09.02.2008 mit einer Resolution nochmals vehement gegen die Einführung der eCard ausgesprochen und stattdessen eine personalisierte Versicherungskarte mit lebenslanger Versicherungsnummer gefordert.
Der Termin für das deutschlandweite Rollout der elektronischen Gesundheitskarte (eCard) steht nach wie vor noch nicht fest. Die hessischen Ärzte und Psychotherapeuten warnen deshalb noch einmal vor den Kosten dieses Projekts, für das nach wie vor gravierende Sicherheitsbedenken bestehen. Das Vorhaben, das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit 1,5 Milliarden Euro veranschlagt wird, wird nach Beurteilung der hessischen Vertreter weitaus mehr kosten. Schätzungen des Chaos Computer Clubs unterstützen diese Annahme. Auch ein Blick ins europäische Ausland kann helfen: So hat die Einführung der eCard in England rund 25 Milliarden Euro gekostet.
Die VV hat daher einstimmig folgende Resolution beschlossen:
"Die VV der KV Hessen fordert die KBV und das BMG auf,
· endlich das bisherige eCard- bzw. eRezept-Projekt zu stoppen, weil Daten im Internet nie hundertprozentig sicher sein können und weil bei realistischem Vergleich mit existierenden Projekten (England) die Gesamtkosten möglicherweise zwanzigmal so hoch sein werden wie die bisherigen offiziellen Kostenschätzungen.
· stattdessen die bisherige Karte mit einem Foto und einer lebenslang eindeutigen Versicherungsnummer zu versehen. Dies kann zu einem winzigen Bruchteil der bisher veranschlagten Kosten umgesetzt werden; eine gegebenenfalls individuell gewünschte Speicherung von Patientendaten kann auf einem separaten modernen Speichermedium erfolgen.
Die VV der KV Hessen würde es sehr begrüßen, wenn das BMG die von ihm selbst erstellten Anforderungen des Paragraphen 12 SGB V (wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig) selbst befolgen würde und Gesundheitspolitiker ebenso wie Ärzte eine persönliche Budgetverantwortung übernähmen."

