GBA-Urteil zu Insulinanaloga widerspricht Votum des Bundestages

GBA-Urteil zu Insulinanaloga widerspricht Votum des Bundestages

Die Einschränkung der Verordnungsfähigkeit von Insulinanaloga durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) widerspricht einem Beschluss des Bundestags. Wie der Branchendienst MED-kompakt meldet, stimmte der Bundestag am 1. Februar 2007 gegen Leistungseinschränkungen bei Insulinanaloga. Vorausgegangen sei ein Petitionsverfahren aufgrund von Eingaben vieler Diabetes-Patienten, die Insulinanaloga für unverzichtbar in ihrer Behandlung hielten. Der GBA hat in seinem Beschluss vom 21. Februar eine Verordnungsfähigkeit für diese Insuline nur in Ausnahmefällen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen oder wenn sie nicht teurer als Humaninsulin sind. Der GBA bezog sich in seiner Entscheidung in erster Linie auf das Ergebnis der Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Die Institutsempfehlung habe der GBA berücksichtigen müssen, sei aber nicht daran gebunden, heißt es in dem Bericht. Nun liege es am Bundesministerium für Gesundheit, ob es die GBA-Richtlinie entgegen dem Bundestagsbeschluss dennoch genehmige. (MED-kompakt, 4. März)

 

Quelle: http://www.kbv.de/kbv-kompakt/10192.html#3 , 06.03.2008