G-BA kontra BMG und umgekehrt
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- Kategorie: Gesundheitspolitik
Ich kopiere hier eine Pressemitteilung des G-BA hinein.
Darum geht es zwar nicht um Analoginsuline, allerdings ist die berechtigte Frage, ob die gemeldete Entscheidung nicht auch auf sie zutrifft. Und damit auch Kinder und Jugendliche zu Lasten der GKV keine Anaoginmsuline mehr verordenet bekommen können.
Ein möglicher Gerichtsprozess darüber wird aber u.U. 2 - 3 Jahre dauern; und solange bleibt alles so, wie es jetzt ist.
Egon Manhold
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Folgende Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses kann jetzt im Internet abgerufen werden:
Beschluss zur Protonentherapie bei der Behandlung des Mammakarzinoms: BMG | hat lediglich Rechtsaufsicht - Landessozialgericht Essen bestätigt Rechtsauf- | fassung des G-BA auch in zweiter Instanz
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für etwa 70 Millionen Versicherte. Der G-BA legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV übernommen werden. Rechtsgrundlage für die Arbeit des G-BA ist das fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V).
Den gesundheitspolitischen Rahmen der medizinischen Versorgung in Deutschland gibt das Parlament durch Gesetze vor. Aufgabe des G-BA ist es, innerhalb dieses Rahmens einheitliche Vorgaben für die konkrete Umsetzung in der Praxis zu beschließen. Die von ihm beschlossenen Richtlinien haben den Charakter untergesetzlicher Normen und sind für alle Akteure der GKV bindend.
Bei seinen Entscheidungen berücksichtigt der G-BA den aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse und untersucht den diagnostischen oder therapeutischen Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit einer Leistung aus dem Pflichtkatalog der Krankenkassen. Zudem hat der G-BA weitere wichtige Aufgaben im Bereich des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.g-ba.de.
G-BA
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