Gericht: Krankenkassen dürfen Behandlungen ausschließen

   

Gericht: Krankenkassen dürfen Behandlungen ausschließen

Kassel (ddp). Behandlungsmethoden dürfen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen werden, wenn ihre Wirksamkeit noch nicht hinreichend durch Studien belegt ist. Das geht aus einem am Dienstag gefällten... mehr

  

Quelle: www.netdoktor.de , Newsletter 07.05.2009