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Kategorie: Gesundheitspolitik
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Pressemitteilung
Heppenheim, 14.05.2009
Foto für Versichertenkarte darf nicht erpresst werden
Versicherungsschutz bleibt bestehen – auch ohne Bild
Die elektronische Gesundheitskarte wird kommen – das hören Patienten und
Versicherte immer wieder. In diesem Zusammenhang haben viele gesetzliche Kassen
bereits jetzt Fotos von ihren Versicherten angefordert – um der Zeit etwas voraus zu
sein.
Einige Kassen erpressen aber ihre Mitglieder regelrecht, das Bild einzusenden. So
drohen gerade große Kassen an, dass die medizinische Versorgung gefährdet sein
könnte, wenn man kein Bild zur Verfügung stellt. Die alte Karte würde die Gültigkeit
verlieren und ohne Bild gibt es keine neue Karte – also auch nichts, das man beim Arzt
vorweisen kann. Dies ist eine eindeutige Verdrehung der Tatsachen und eine
gefährliche Irreführung der Versicherten und Patienten.
Die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) e.V. sieht sich
gezwungen, nochmals Aufklärungsarbeit zu leisten: Bisher gibt es keinen gesetzlichen
Zwang zum Bild und der Versicherungsschutz wird ohne vorhandenes Bild auf der
Karte auch nicht ausgeschlossen. Dies wurde gegenüber der DGVP auch von einem
Vorstand einer Kasse bestätigt. Die Kassen nutzen lediglich die Unaufgeklärtheit ihrer
Mitglieder zur schamlosen Erpressung.
Ein häufig genannter Vorteil der Karte mit Foto ist, dass der Karteninhaber direkt
erkannt werden kann und Missbrauch vorgebeugt wird. Das ist zum einen kein
konkreter Vorteil für den Versicherten und zum anderen widerspricht dem die
Verarbeitungsart des Bildes: die Fotos werden quasi anonym eingeschickt – eine
Identifikation des eingeschickten Bildes mit dem Versicherten findet nicht statt, ein
Abgleich, etwa über das Einwohnermeldeamt, ist auch gesetzlich nicht vorgesehen.
Jeder kann also ein Bild von irgendwem einschicken.
Versicherte, die ihr Foto bereits eingesandt haben, müssen damit rechnen, dass sie
auch bei einem Widerspruch nicht ihre „alte Karte“ ohne Bild erhalten: ist das Bild
einmal in der Bearbeitung ist eine Rückforderung ausgeschlossen und niemand kann
überprüfen, ob das digitalisierte Bild tatsächlich gelöscht wird. Deswegen müssen sich
alle Versicherten im Voraus gut überlegen, ob sie ihrer Kasse ein Foto zur Verfügung
stellen wollen.
Quelle:
Pressestelle DGVP
Tel: 06252-942980
Fax: 06252-94298 29
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www.dgvp.de