Umlenkung zum Wunscharzt ist Kassen verboten

Umlenkung zum Wunscharzt ist Kassen verboten

Ein Verhalten von Krankenkassen, das Patienten mit feuchter altersabhängiger Makuladegeneration (AMD) faktisch zu Ärzten treibt, die statt des zugelassenen Medikaments Lucentis® im Off-Label-Use den VEGF-Hemmer Avastin® injizieren, ist unzulässig.  mehr »

Quelle: www.aerztezeitung.de, Newsletter 02.07.2009