Kasse muss nicht immer für stationäre Behandlung zahlen

Kasse muss nicht immer für stationäre Behandlung zahlen

Eine Krankenversicherung muss eine stationäre Behandlung trotz eines ärztlichen Attests nicht ohne weiteres bezahlen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Freitag bekannt gewordenen Beschluss.  mehr »

Quelle: www.aerztezeitung.de, Newsletter 21.08.2009