Stellungnahme des VDBD zu kurzwirksamen Insulinanaloga
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- Kategorie: Gesundheitspolitik
Stellungnahme des VDBD zur vorläufigen Nutzenbewertung von kurzwirksamen Insulinanaloga bei Typ-1-Diabetes
durch das IQWiG
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat jüngst seinen Vorbericht zur Nutzenbewertung von kurzwirkenden Insulinanaloga bei Typ-1-Diabetes veröffentlicht. Im Fazit heißt es, dass keine ausreichenden Daten vorlägen, um eine Kostenübernahme der Krankenkassen für schnelle Insulinanaloga weiterhin zu rechtfertigen.
Was bedeutet das? Folgt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach dem Abschlussbericht diesem Votum, würden die Kosten für diese Medikamente künftig nicht mehr erstattet - so lange preiswertere Alternativen bestehen. Normalinsulin ist im Tagesdurchschnitt rund 30 Cent billiger. Die Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsene mit Typ-1-Diabetes mittels kurzwirksamer Analoga ist damit akut gefährdet. Nach der neuesten Diabetes-Kids-Umfrage vom Sommer 2006 würde eine derartige Neuregelung allein 62% aller erkrankten Kinder und Jugendlichen betreffen. Der VDBD wird das nicht hinnehmen!
Zumal das IQWiG mit unverändert fragwürdiger Methode agiert. So hat das Kölner Institut aus diesmal 9 ausgewählten Untersuchungen – 1.293 sind verfügbar – seinen Vorbericht erstellt. Die willkürliche Wahl der Einschlusskriterien entsprechen nicht den internationalen Standards der Arzneimittelbewertung angesehener internationaler Institute.
Die Nutzenbewertung des IQWIG deckt sich nicht mit internationalen evidenzbasierten Leitlinien und Bewertungen.
Zum Beispiel kommt der kanadische Bericht CCOHTA, wie bereits in der Stellungnahme der DDG beschrieben, unter Berücksichtigung von 47 Studien Typ 1 Diabetes und 10 für Typ 1+2 Diabetes zu folgenden Ergebnissen:
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- - bei Typ 1 bessere Absenkung imHbA1c (besonders bei CSII)
- - bessere postprandiale Werte, schlechtere prandiale BZ Werte
- - Rate der nächtlichen Hypoglykämien bei Lispro weniger als mit Normalinsulin
- - Keine Unterschiede bei Hypoglykämien insgesamt und bei schweren Hypoglykämien
- - Nur wenige Studien zur Mortalität und dann keine Unterschiede ersichtlich
- - Lebensqalität (well-being) unter Lispro erhöht
- - Präferenz bei Typ 1 in Bezug auf Einfachheit der Anwendung(convenience of use)
CCOHTA-Canadian Coordination Office for Health Technology Assessment http://dev.ccohta.ca/final draft July 2006
Formale Unterschiede, wie z.B. die Zulassung der kurzwirksamen Insulinanaloga für die Insulinpumpentherapie sowie die Erleichterung der Applikation und Therapiezufriedenheit wurden erneut nicht gewürdigt. Eine weitere gravierende Parallele: Auch diesmal wurden weder Patientenorganisationen, praktische Diabetologen noch Vertreter der Beratungs- und Schulungsberufe mit ihren praktischen Erfahrungen, in die Berichtsplanung eingebunden.
In der Diskussion um die Verwendung kurzwirksamer Insulinanaloga bei Typ-2-Diabetes hat sich der G-BA den Argumenten der Betroffenen verschlossen. Die Lebensqualität und Therapiezufriedenheit der Patienten sowie die Therapiefreiheit der Ärzte wurden beharrlich ignoriert. Diese Ignoranz ist nun wiederum zu befürchten. Denn letztendlich zielt die Nutzenbewertung des IQWiG weniger auf die Qualität in der Versorgung, sondern vielmehr auf Rationierung und Zwei-Klassen-Medizin. Der VDBD wird sich konsequent gegen dieses patientenfeindliche Ansinnen wehren! Alle vernünftigen Überlegungen, einschließlich wirtschaftlicher und therapeutischer Aspekte, sprechen unzweifelhaft für die Behandlungsoption Analoga.
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Der VDBD stellt hierzu fest: Die Streichung der Verordnungsfähigkeit von kurzwirksamen Insulinanaloga für Menschen mit Typ-2-Diabetes sowie eine zu erwartende adäquate Entscheidung bei Typ-1 bedeutet für die Betroffenen eine erhebliche Einschränkung ihrer Lebensqualität. Beabsichtigte weitere Therapieüberprüfungen, die alle das Ziel haben, kurzfristig Geld zu sparen, werden dazu führen, dass die Betroffenen nicht ihren Diabetes beherrschen, sondern der Diabetes das Leben der Betroffenen diktiert. Nachweislich wird ein derartiges Szenario auf mittel- und langfristige Sicht immense Kosten insbesondere durch die Behandlung von assoziierten Erkrankungen und Folgeerkrankungen verursachen.
Der VDBD fordert deshalb den konsequenten Erhalt der Therapiefreiheit und hier nachdrücklich den Erhalt der bisherigen Regelung zur Zahlung bei kurzwirksamen Insulinanaloga durch die Krankenkassen. Patientenzufriedenheit und Lebensqualität müssen bei jeder Nutzenbewertung im Gesundheitswesen die zentrale Rolle spielen. Des Weiteren fordert der VDBD die aktive Einbeziehung der entsprechenden Patienten- und Ärzteorganisationen sowie des Verbandes der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in die weitere Berichtsplanung des IQWiG. Zeitnah muss die Preisgestaltung für Insulinanaloga zwischen Herstellern, Kostenträgern und Politik mit dem Ziel verhandelt und gestaltet werden, dass das einzig belastbare Argument der „höheren Kosten" entfällt. Jeder Patient soll die Therapie erhalten, die seinen individuellen Bedürfnissen entspricht. Das gilt auch und in besonderem Maße für Kinder und Jugendliche. Alles andere wäre diskriminierend.
Evelyn Drobinski, Vorsitzende des Verbandes der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V. (VDBD)

